AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Für Online Shop www.neuffer-gmbh.com
 

I. Allgemeines
1. Für alle Lieferungen und Leistungen des Verwenders gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen.
2. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch den Verwender schriftlich bestätigt wurden. Kaufverträge kommen erst durch schriftliche Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder durch Annahme der Ware durch den Kunden gegebenenfalls erst nach Ablauf der Widerrufs/Rückgabefrist zustande. Für die Wahrung der Schriftform genügt E-mail, welche nicht unterzeichnet ist.

II. Angebot und Abschluß
1. Angebote erfolgen ausnahmslos freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Menge, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit.
2. Der Auftrag gilt erst dann und nur so als angenommen, wenn und soweit er von uns schriftlich bestätigt oder wenn von uns Lieferschein, Proforma-Rechnung oder Rechnung erstellt worden ist. Telegraphische, telefonische oder mündliche Bestellungen oder Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

III. Lieferung und Liefervorbehalt
1. Lagerware kann in der Regel einen Tag nach Eingang der Bestellung ausgeliefert bzw. abgeholt werden. Sofern Artikel bestellt wurden, die nicht auf Lager sind, erfolgt die Lieferung frühestens einen Tag nach Selbstbelieferung. In der Regel wird Ihnen die Lieferzeit bis zum 2. Tag nach der Bestellung mitgeteilt. Lieferungen durch den Verkäufer erfolgen stets unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer seinerseits vollständig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit des Artikel nicht zu vertreten hat. Lieferungen auf Abruf brauchen mindestens 8 Werktage Vorlauf. Lieferungen auf Abruf gelten nicht als Festtermine.
2. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers vorliegt. Sollte ein bestimmter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Der Verkäufer wird den Käufer über die fehlende Lieferbarkeit unverzüglich unterrichten.

VI. Leistungsumfang
1. Sollte bestellt Ware nicht mehr geliefert werden können, sind wir zu entsprechenden angemessenen Ersatzlieferungen berechtigt.

V. Preise
Sämtliche Preise, die vom Verkäufer innerhalb seines Internet-Angebotes genannt werden, sind Endkundenpreise in EUR und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, jedoch keine Versandkosten.
1. Sind ausschließlich für Bestellungen im Rahmen des E-Commerce gültig.
2. Es gelten stets die Preise im Zeitpunkt der Bestellung.
3. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Herstellungsort einschließlich Standardkartonverpackung. Mehrkosten für Spezialverpackung, für Luft- oder Seefracht oder nach besonderen Verpackungsvorschriften sowie Kosten für Transportversicherung, Abfertigungs- und sonstige Gebühren werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Bei – auch nachträglichen – Leistungen für die keine Preise vereinbart sind, werden diese nach den am Tage der Lieferung gültigen Kosten und Preisen verbindlich von uns berechnet.
5. Sollten wir den Nachweis erbringen können, daß uns ein offensichtlicher Kalkulationsirrtum unterlaufen ist, so sind wir ohne Anfechtung des Vertrages berechtigt, diesen Kalkulationsirrtum zu berichtigen und den Preis entsprechend neu zu berechnen.
6. Bestellungen über unseren Online-Shop liefern wir ausschließlich nach Deutschland ohne Inseln.

VI. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind zahlbar bei Abholung in bar. Bei Versand gegen Vorkasse oder nach besonderer Vereinbarung innerhalb 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonto wird nicht gewährt.
2. Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu vergüten. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks übernehmen wir keine Haftung. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderungen zuzüglich etwa aufgelaufener Zinsen und Kosten verwendet.
3. Werden Zahlungen gestundet oder nach Fälligkeit geleistet, so werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Anrechnung gebracht, ohne das es einer Inverzugsetzung bedarf.
4. Die Zurückbehaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind in jedem Falle ausgeschlossen.
5. Kommt der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Scheck zu Protest oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, von noch nicht ausgeführten Lieferungen oder die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung getilgt hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich anteilig auch auf die durch Vermischung, Verbindung, Be- oder Verarbeitung entstandenen Gegenstände.
2. Bei Weiterveräußerung, auch in vermischtem Zustand, tritt der Besteller seine Forderung gegen den Erwerber in Höhe aller seiner Verbindlichkeiten im Voraus an uns ab. Die Abtretung wird von uns erfüllungshalber angenommen. In gleicher Weise werden die Ansprüche gegenüber Versicherungen, Transportunternehmen und dgl. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware an uns abgetreten.
3. Wegen aller Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns steht uns ein Pfandrecht an allen uns übergebenen Materialien des Bestellers zu, das mit der Übergabe bestellt wird.
4. Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Feuer usw. am Vorbehaltsgut entstehen und ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut gegen alle Risiken zu versichern und uns auf Verlangen das Bestehen einer solchen Versicherung nachzuweisen. Der Besteller ist verpflichetet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentums an der gelieferten Ware treffen wollen.
5. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
6. Wenn Dritte ein Recht an dem Vorbehaltsgut geltend machen, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns beim Nachweis unseres Eigentums zu unterstützen.
7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Pfändung der Ware durch uns selbst oder die zurückholung der Ware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.

VIII. Gefahrtragung
1. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware ab Werk oder bei Lieferung vom Lager aus ab unserem Lager bzw. ab Lager unserer Unterlieferanten auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder die Aufstellung bei Besteller vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Abnahme nach erfolgter betriebsfertiger Aufstellung oder Inbetriebnahme entbindet den Besteller nicht vom Transportrisiko. Bei Vereinbarung einer Werksabnahme durch einen Beauftragten des Bestellers und in jedem Fall, wenn der Versand durch ein Verhalten des Bestellers oder seiner Unterabnehmer oder sonst von ihm beigezogener Dritter verzögert wird, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Soweit vom Besteller nicht eine bestimmte Verpackung oder Versandart vorgeschrieben ist, erfolgen Verpackung und Versand nach bestem Ermessen auf dem wirtschaftlichsten Wege, ohne daß wir hierfür jedoch Gewähr übernehmen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Beschädigung der Ware nach dem Verlassen des Werkes oder des Lagers. Bei Beförderung mit eigenen Fahrzeugen haften wir nur für grobes Verschulden des Personals.
3. Transportversicherung ist Sache des Bestellers. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportversicherung auf Kosten des Bestellers gegen alle Risiken abzuschließen, soweit der Besteller nicht vor Versand der Ware uns gegenüber den Abschluß einer Transportversicherung nachweist.

IX. Lieferzeit
1. Die angegebene Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind.
2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, den rechtzeitigen Erhalt aller etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben, die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert.
3. In Fällen höherer Gewalt und bei allen Ereignissen, die außerhalb unseres Willens und unserer Einflußnahme liegen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung, behördliche Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, ferner bei Ausschuß werden eines wichtigen Arbeitsstückes, unvorhergesehenen Hindernissen bei Herstellung oder Lieferung – bei uns selbst oder bei unseren Unterlieferanten – gilt die Lieferzeit als angemessen verlängert, ohne daß der Besteller hieraus irgend einen Anspruch ableiten kann, und zwar auch dann, wenn diese Ereignisse während eines Lieferverzuges eintreten. Wir sind berechtigt, in Fällen solcher Art ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bei von uns zu vertretender Überschreitung der Lieferzeit um mehr als 8 Wochen hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns zuvor durch Einschreibebrief eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Andere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung unser Werk oder das Werk unserer Unterlieferanten bzw. unser Lager oder das Lager unserer Unterlieferanten verlassen hat. Bei Abnahme ab Werk oder durch einen Beauftragten des Bestellers oder falls die Lieferung sich auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist Abnahme- bzw. versandbereit ist.
6. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt berechnet werden.
7. Sobald die vereinbarte Lieferfrist zu laufen begonnen hat, sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Besteller die Ware zu diesem Zeitpunkt noch nicht abnehmen, sind wir berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr die Ware einlagern zu lassen oder gegen Berechnung einer Lagergebühr bei uns einzulagern und die gesamte Lieferung einschließlich der Lagerkosten zu sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
X.   Widerrufsbelehrung 
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Neuffer GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, 72827 Wannweil, Tel. 07121/51201, Fax 07121/580836, email info@neuffer-gmbh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind (z.B. Ausstattungen die nicht serienmäßig an einem Produkt wie Anhänger, Behälter oder Fahrzeug vorhanden sind, oder Wahl einer Aussenfarbe, Planenfarbe) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind, z.B. PKW Anhänger, Gross-Behälter und Zisternen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen
die Vorort in Wannweil getätigt wurden.

XI. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar.
2. Die Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer verkauften Artikel beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zur Klärung von Haftungsfragen ist das Fahrzeug, bzw. der verkaufte Gegenstand, auf unserem Betriebsgelände in 72827 Wannweil auf Kosten des Erwerbers vorzuführen.
3. Bei gebrauchten Erzeugnissen, Ausstellungsfahrzeugen, Vorführfahrzeugen, II. Wahl-Artikel oder Schnäppchen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern (Privatpersonen) als erstem Abnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen. Zur Klärung von Haftungsfragen ist das Fahrzeug, bzw. der verkaufte Gegenstand, auf unserem Betriebsgelände in 72827 Wannweil auf Kosten des Erwerbers vorzuführen.
4. Für die von uns zu vertretenden Mängel haften wir nur in der Weise, daß wir alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern haben, die unbrauchbar werden. Die Mängelrüge ist in jedem Falle ausgeschlossen, wenn der Mangel uns nicht spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware durch Einschreibebrief genau spezifiziert mitgeteilt wird. Bei verdeckten Mängeln endet die Gewährleistungsfrist spätestens nach 6 Monaten vom Tage der Lieferung an gerechnet.
5. Beanstandungen wegen der Stückzahl sind ausgeschlossen, wenn sie nicht sofort bei der Abnahme oder Ablieferung vorgebracht und vom Abliefernden schriftlich bestätigt werden.
6. Für alle gelieferten fremden Erzeugnisse wird nur die Gewähr übernommen, welcher der Erzeuger dieser Artikel seinerseits übernimmt. Für die Unverträglichkeit von Materialien unter sich wird keine Haftung übernommen.
Zur Mängelbeseitigung sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine vertraglichen
Verpflichtungen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen, nicht oder nicht vollständig erfüllt.
7. Ein Anspruch des Bestellers auf Wandlung oder Minderung sowie Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens und Folgeschadens sind in jedem Falle ausgeschlossen.

XII. Entwicklungs- und Sonderkosten
Entstehen durch vom Besteller gewünschte Sonderausführungen Entwicklungs-, Spezialwerkzeug- bzw. Vorrichtungs- oder Prüfgerätekosten, so werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt. Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte an irgendwelchen Werkzeugen, Einrichtungen oder Erfindungen, da die Idee geistiges Eigentum des Lieferanten ist und durch eine anteilige Zahlung des Aufwandes nicht abgedeckt wird.

XIII.Datenschutz
1. Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.
2. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Käufer ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.

IVX Allgemeine Bestimmungen
1. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrage abzutreten.
2. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen rechtsverbindlich.
3. Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Verrtragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche wird der Sitz des Verkäufers vereinbart.
4. Die Rechtsbeziehungen – auch bei Außenhandelsgeschäften – unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
5. Gesetzt den Fall, daß der Besteller bei Klageeinreichung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat oder diese uns nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann ist, wird Reutlingen als Gerichtsstand vereinbart.

Aufklärung gemäß Fernabsatzgesetz
Aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtung (Fernabsatzgesetz) zur Aufklärung bei Verkäufen, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationmitteln zustande kommen, wird Folgendes festgehalten:
1. Anbieterkennzeichnung:
Bei dem unter der Internetadresse www.neuffer-gmbh.com bezeichnete Angebot handelt es sich um eine solche Firma: Neuffer GmbH, Geschäftsführer: Hans-Martin Neuffer, Robert-Bosch-Str. 9, 72827 Wannweil, Tel. 07121/51201, Fax 07121/580836
2. Vertragsabschluß:
Der Käufer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 Abs. 1 BGB). Nach Absendung der Bestellung durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche (z.Bsp.: „Zur Kasse“) erhält der Kunde umgehend eine Email oder Fax, welche die Bestellung wiedergibt. Mit Erhalt dieser Bestätigung wird die Bestellung des Kunden wirksam, spätestens jedoch mit Erhalt der Lieferung.
3. Liefervorbehalt:
Sollte ein vom Käufer bestellter Artikel ausnahmsweise einmal nicht lieferbar sein, oder die Lieferfrist über vier Wochen seit Bestätigung liegen, so teilt der Verkäufer dem Käufer schnellstmöglich den genauen Liefertermin mit, alternativ, dass die Lieferung nicht erfolgen kann.